Viele von Euch werden sich sicherlich noch an die Diskussionen aus dem letzten Jahr erinnern, ob und wenn ja, welche Daten ein mobiles Endgerät über seinen Benutzer verbreiten darf. Im Detail könnt ihr die gesamte Geschichte beim fscklog nachlesen. Kurz gesagt ging es um die Frage, ob eine mehr oder weniger klare Formulierung in den Nutzungsbedingungen des iTunes Stores eine ausreichende Grundlage darstellt, um Benutzerinformationen wie z.B. eine Geräte-ID, den Standort, die Nutzungsdauer und bei Verwendung von Facebook auch Geschlecht und Alter an den Softwarehersteller übermitteln zu können.
Apple ließ die Diskussion solange kalt, bis sie selber betroffen waren: Flurry spekulierte im Januar 2010 auf seiner Webseite über eine neue Apple Hardware auf der Basis von Informationen, die ohne Wissen der Benutzer durch äußerst mitteilsame Bibliotheken der auf dem Apple Campus eingesetzten Geräte gewonnen wurde. Steve Jobs äußerte sich kürzlich auf der D8-Konferenz noch Monate später not amused über den Vorfall und begründete damit die im April durchgesetzte Änderung der Geschäftsbedingungen:
The use of third party software in Your Application to collect and send Device Data to a third party for processing or analysis is expressly prohibited.
Eine klare Linie: Es dürfen keine Bibliotheken mehr zum Einsatz kommen, um Geräteinformationen zu sammeln und an Dritte zu verschicken.
Damit hatte Apple ein paar Wochen Spaß und konnte dem einen oder anderen Anbieter sicher einen gehörigen Schrecken einjagen.
Letzte Woche wurde nun iOS 4.0 und in diesem Zuge auch iAd (erneut) vorgestellt. Grundlage jeglicher Werbung sind aber qualifizierte Informationen über die potentiellen Kunden und ihre Geräte. Also hat Apple die Geschäftsbedingungen wieder geändert und eingeführt, dass die Bibliotheken unter der Voraussetzung eingesetzt werden können, dass
- die Anwender dem Versand der Informationen zugestimmt und
- Apple dem unabhängigen Werbeanbieter die Erlaubnis zur Erhebung und Verarbeitung der Daten erteilt hat.
Damit wird zukünftigen Diskussionen – zumindest benutzerseitig – der Wind aus den Segeln genommen: Der Benutzer ist Herr seiner Daten, ohne seine Einwilligung darf eine Übertragung von Geräteinformationen nicht erfolgen. Jeder sollte sich im Internet immer bewusst entscheiden können, wem er welche Daten zur Verfügung stellt.
Dass Apple mit dieser Änderung nicht nur die Interessen der Benutzer vor Augen hatte, zeigt sich durch die zweite Voraussetzung, denn die Erlaubnis wird nur “unabhängigen” Werbeanbietern erteilt. “Unabhängig” heisst in diesem Kontext:
…an advertising service provider owned by or affiliated with a developer or distributor of mobile devices, mobile operating systems or development environments other than Apple would not qualify as independent.
Google == Android == Mobile devices
AdMob == Google == abhängig
Tja, ein weiterer Fall für die FTC…?